Zum Inhalt springen
BuzzardHausverwaltung OS

WEG digital organisieren

Die Unterlagen stimmen.Die Versammlung kann beginnen.

Digitale Vorbereitung verbindet Tagesordnung, Teilnehmer, Unterlagen und Abstimmung. Das passende Versammlungsformat richtet sich nach der Beschluss- und Rechtslage.

BuzzardHausverwaltung OS · Beispiel

Teilnahme vorbereiten

Entwurf

Vorbereitet zur Prüfung

Gemeinschaft
Am Park 3
Teilnahme
Online angefragt
Grundlage
Noch zu prüfen
KI

Verlinke die geltende Teilnahmeentscheidung zur Einladung.

Änderung am Entwurf vorbereiten.

Beispiel · noch nicht freigegeben

  1. Erkennen
    Objekt zuordnen
  2. Vorbereiten
    Mit KI bearbeiten
  3. Sie entscheiden
    Prüfen und freigeben
Illustrative Darstellung mit fiktiven Daten. Ihr Team prüft den Vorschlag und entscheidet über die weitere Bearbeitung.
8,4 Sekunden je Ablauf
Im Verwaltungsalltag

Von der Einladung bis zum Beschluss

Mit Buzzard wird die Eigentümerversammlung vom Papierkrieg zum Ablauf: Einladung und Tagesordnung entstehen als Entwurf, Eigentümer stimmen online über ihr Portal ab oder vor Ort, die Auszählung läuft zusammen, Beschlüsse landen in der Beschluss-Sammlung, und das Protokoll entsteht als KI-Entwurf aus Ihrer Mitschrift. Auch der Umlaufbeschluss in Textform ist eingebaut.

Einladen

Einladung und Tagesordnung als Entwurf — versendet nach Freigabe.

Abstimmen

Präsenz, Vollmacht oder online über das Eigentümer-Portal: eine Auszählung.

Beschließen & dokumentieren

Beschluss-Sammlung automatisch, Protokoll als Entwurf zum Fertigstellen.

Online-Stimmabgabe, Umlaufbeschluss, Beschluss-Sammlung und Belegeinsicht — die WEG-Welt komplett in einem System.

Ihr Entscheidungspunkt

Vor der Freigabe prüfen.

  1. Präsenz, hybride und virtuelle Versammlung unterscheiden.
  2. Technische Teilnahme und Rechteausübung berücksichtigen.
  3. Aktuelle Übergangsvorschriften und Beschlüsse beachten.

Die fachliche Grundlage.

Präsenz, hybride Teilnahme und eine vollständig virtuelle Versammlung haben unterschiedliche Voraussetzungen. § 23 WEG regelt die Beschlussgrundlage; bei virtuellen Versammlungen sind zusätzlich die Übergangsregeln des § 48 Absatz 6 WEG zu beachten.

Primärquelle: § 23 WEG und § 48 WEG · § 48 Absatz 6 WEG · geprüft am 7. Oktober 2026

Die fachliche Grundlage.

§ 24 WEG regelt unter anderem Einberufung, Niederschrift und Beschluss-Sammlung. Ein KI-Protokollentwurf ersetzt weder die Kontrolle des verkündeten Ergebnisses noch die erforderlichen Unterschriften.

Primärquelle: § 24 WEG · geprüft am 7. Oktober 2026

Häufige Fragen

Können Eigentümer online abstimmen?

Ja — über ihren personengebundenen Portal-Zugang. Die Online-Stimmen laufen mit der Präsenz-Abstimmung in einer Auszählung zusammen.

Geht auch ein Beschluss ohne Versammlung?

Ja, als Umlaufbeschluss in Textform: Umlauf starten, Zustimmungen digital einsammeln, Ergebnis dokumentiert.

Wo finde ich alte Beschlüsse?

In der Beschluss-Sammlung — jeder Beschluss mit Versammlung, Ergebnis und Dokumenten verknüpft.

Kurz eintragen. Wir melden uns.

  1. Ihre Verwaltung
  2. Ihr Kontakt

Schritt 1 von 2: Ihre Verwaltung
Bestand und Anliegen ergänzen (optional)
Schritt 2 von 2: Ihr Kontakt

Ihre Angaben nutzen wir, um uns bei Ihnen zu melden. Datenschutzerklärung