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BuzzardHausverwaltung OS

Wirtschaftsplan & Hausgeld

Aus dem Plan werdenklare Vorschüsse.

Planwerte, Verteilerschlüssel und Rücklagenzuführungen bleiben nachvollziehbar. Nach dem Beschluss werden die passenden Hausgeld-Sollstellungen vorbereitet.

BuzzardHausverwaltung OS · Beispiel

Hausgeld vorbereiten

Entwurf

Vorbereitet zur Prüfung

Gemeinschaft
Am Park 3
Grundlage
Beschlossener Plan 2027
Gültig ab
Noch offen
KI

Übernimm den beschlossenen Beginn zum 1. Januar.

Änderung am Entwurf vorbereiten.

Beispiel · noch nicht freigegeben

  1. Erkennen
    Objekt zuordnen
  2. Vorbereiten
    Mit KI bearbeiten
  3. Sie entscheiden
    Prüfen und freigeben
Illustrative Darstellung mit fiktiven Daten. Ihr Team prüft den Vorschlag und entscheidet über die weitere Bearbeitung.
8,4 Sekunden je Ablauf
Im Verwaltungsalltag

WEG-Finanzen ohne Nebenrechnungen

Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne nach Miteigentumsanteilen, nach Beschluss werden die Hausgeld-Vorschüsse automatisch als monatliche Sollstellungen angelegt. Erhaltungsrücklage, Jahresabrechnung und Vermögensbericht kommen aus demselben Zahlenstand — nichts wird doppelt gepflegt.

Vom Plan zur Sollstellung

Beschlossener Wirtschaftsplan → monatliche Hausgelder, automatisch materialisiert.

Rücklage getrennt geführt

Zuführungen zur Erhaltungsrücklage laufen sauber neben den Vorschüssen.

Jahresabrechnung & Vermögensbericht

Beides entsteht aus den gebuchten Zahlen — prüfbar, nachvollziehbar.

Ihr Entscheidungspunkt

Vor der Freigabe prüfen.

  1. Beschlussfassung und Fälligkeit nachvollziehen.
  2. Gemeinschafts- und Einzelwerte rechnerisch abgleichen.
  3. Rücklage, Vorschüsse und Jahresabrechnung getrennt führen.

Die fachliche Grundlage.

§ 28 WEG unterscheidet Wirtschaftsplan, beschlossene Vorschüsse, Jahresabrechnung und Vermögensbericht. Software kann diese Grundlagen verbinden; die erforderlichen Beschlüsse bleiben Entscheidungen der Eigentümer.

Primärquelle: § 28 WEG · geprüft am 7. Oktober 2026

Häufige Fragen

Was prüft mein Team in diesem Ablauf?

Beschlussfassung und Fälligkeit nachvollziehen. Gemeinschafts- und Einzelwerte rechnerisch abgleichen.

Wie bleibt die Entscheidung nachvollziehbar?

Rücklage, Vorschüsse und Jahresabrechnung getrennt führen. Quelle, Entwurf und weitere Bearbeitung bleiben am passenden Objekt oder Vorgang verbunden.

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